Als Bestandteil der Sicherheitsanalyse der Bunten Republik Neustadt wurde durch die Agentur Schröder Handlungsempfehlungen gegenüber dem Ordnungsamt für eine sichere Fortführung der BRN vorgeschlagen. Diese Handlungsempfehlungen werden nun durch das Ordnungsamt umgesetzt. Am vergangen Mittwoch, den 27.01.2016, wurde der momentane Arbeitsstand, im Ortsamt Dresden-Neustadt, der Schwafelrunden durch den Leiter des Ordnungsamt, Herr Lübs, und Herr Schröder vorgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Umsetzung folgende Punkte umfassen:
Keine Veränderung des Festgebietes
Nach Ansicht des Ordnungsamtes ergab die Analyse, dass die wegfallenden Flächen und Baulücken nur in einem geringen Maße zu den Problemen der Bunten Republik Neustadt beitragen. Der Grund, für die in der Sicherheitsanalyse festgestellten Gefahrenstellen, wird vielmehr in der steigenden Zahl von Anmeldern und Besuchern sowie in den nichtgenehmigten Musikvorführungen aus den Wohnungen heraus gesehen. Daher wird eine Vergrößerung des Festgebietes kategorisch ausgeschlossen. Das schließt die Nutzung des sogenannten Russensportplatz für die Fortsetzung des Lustgarten zu BRN aus. Darüber hinaus sollen Anmelder, im Vorfeld und während der Festes, besser auf Eigennutzung kontrolliert werden.
Halbseitige Straßennutzung
In den durch das Ordnungsamt angedachten Straßen(-abschnitten) wird eine beidseitige Bebauung mit Ständen und Bühnen untersagt. Jährlich wechselnd wird jeweils nur eine Straßenseite für die Anmeldung zur Bunten Republik Neustadt zugelassen. Die gegenüberliegende Seite kann in diesen Jahren nicht genutzt werden. Sollten auf der andern Seite keine Sondernutzung beantragt werden, kann dieser Bereich, auf Anfrage, vom ausgeschlossenen Anmelder genutzt werden. Eine Anmeldung an einem anderen Ort ist dagegen nicht vorgesehen. Momentan ist noch nicht geklärt, ob dies die Nutzung des Fußwegs einschließt. Bereits bestehende Sondernutzungerlaubnisse bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese können aber nur in der zuvor genehmigten Form genutzt werden. Eine Abänderung ist unzulässig.
Keine Aufbauten in Kreuzungen
In Kreuzungsbereichen werden Aufbauten durch das Ordnungsamt vollkommen untersagt. Der aufbaufreie Bereich wird voraussichtlich den doppelten Radius der Kreuzung betragen. Für die meisten Kreuzungen wird es sich um einen Bereich von 10 bis 15 Meter vom Kreuzungsmittelpunkt handeln. Anmelder, die in diesen Bereich fallen, werden von der Genehmigung auf Sondernutzung ausgeschlossen. Eine Anmeldung an einem anderen Ort ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zuvor genehmigte Sondernutzungerlaubnisse bleiben weiter bestehen. Bestehende Sondernutzungserlaubnisse können aber nur in der zuvor genehmigten Form und Größe genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung oder Vergrößerung der genehmigten Fläche ist nicht erlaubt.
Keine Aufbauten in schmalen Straßenzügen
Besonders in schmalen und hochfrequentierten Straßenzügen werden Aufbauten zur Bunten Republik Neustadt ab 2016 vollkommen untersagt. Für die jeweiligen Anmelder an diesen Adressen wird eine Anmeldung zur BRN nicht möglich sein. Ob diese Beschränkung nur für den Straßenbereich oder darüber hinaus die Bürgersteige gilt, ist zunächst noch nicht geklärt. Über das Jahr laufende genehmigte Sondernutzungen dürfen, in der zuvor genehmigten Form, weiterhin genutzt werden. Die Nutzung einer größeren Fläche oder eine andere Nutzungsart, als die zuvor genehmigte, ist nicht gestattet.
Keine Aufbauten und Sitzmöglichkeiten gegenüber von Szeneflächen
Als Szeneflächen werden all diejenigen Bereiche bezeichnet, die zur Vorführung kultureller Angebote genutzt werden. Zum größten Teil handelt es sich dabei um Bühnen und DJ-Pulte. Gegenüber dieser Flächen werden, auf einer Breite von 15 Metern, zu beiden Seiten, weder Aufbauten noch Bestuhlung durch das Ordnungsamt genehmigt. Bestehende Sondernutzungen stehen in diesem Fall in Konkurrenz mit den Szeneflächen.
Welche Straßen(-züge) und Adressen von den Maßnahmen betroffen sind, wird den Ortsbeirat am 22.02.2016 vorgestellt. Die Veranstaltung ist öffentlich und beginnt 17:30 Uhr.