Standanmeldungen zur BRN 2015
Für den Zeitraum der BRN muss bei der Stadt Dresden eine Sondernutzung für den öffentlichen Raum im Festgebiet beantragt werden. Außerhalb des Festgebietes gelten andere Konditionen und Auflagen durch die Stadt Dresden, für Veranstaltungen auf Privatgelände und -grundstücken ist die Beantragung nicht nötig. Hier sind jedoch die anderen üblichen Regularien wie zum Beispiel die allgemeine Polizeiverordnung, Lärmschutz, Hausordnung und so weiter zu beachten.
Auflagen
Eine Sondernutzung kann nur von folgenden Personen beantragt werden:
- Anwohner, deren Hauptwohnsitz im Festgebiet ist
- Gewerbetreibende, deren Gewerbe sich im Festgebiet befindet
- Vereine mit Sitz im Festgebiet
Dabei kann nur direkt an der Adresse des Wohn-/Vereinssitzes beziehungsweise Gewerbes angemeldet werden. Anderen Personen ist eine Anmeldung der Sondernutzung nicht gestattet und es wird keine Genehmigung erteilt. Im allgemeinen ist davon auszugehen, dass an der Adresse sitzende Gewerbetreibende Vorrang im Genehmigungsprozess haben. Die Person, die anmeldet, ist für den gesamten Zeitraum der Anmeldung verantwortlich. Jedoch wird dazu geraten, sich in Gruppen zu organisieren. Eine Übereignung der angemeldeten Standfläche an Dritte, besonders nicht Anmeldeberechtigte, ist strafbar nach §23 BrnGb.
An der angemeldeten Adresse kann, nach erfolgter Genehmigung, die komplette Breite des Grundstücks genutzt werden. Dabei kann sowohl der Fußweg als auch die Straße genutzt werden. In der Straßenmitte muss jedoch eine mindestens 3,5m breite Rettungsgasse gelassen werden. Über der Rettungsgasse darf bis zur Höhe von 4m nichts gespannt oder befestigt werden, um die Durchfahrt zu ermöglichen. An einzelnen Adressen können gesonderte Bedingungen gelten. Mehrere Nachbarn können sich sowohl für ein Haus und als auch für mehrere Grundstücke zusammenschließen. Dadurch fallen geringere Kosten an. Sollte für das Nachbargebäude keine Anmeldung vorliegen, ist es in bestimmten Fällen möglich, die Fläche mit anzumelden.
Folgende Bereiche müssen unbedingt freigehalten werden:
- Rettungsgasse
- Hydranten
- Garageneinfahrten
- Hofeinfahrten
- Hauseingänge
Zu Beginn der BRN, am Freitag gegen 17 Uhr, wird das Ordnungsamt und die Feuerwehr einen Kontrollgang unternehmen. Üblicherweise werden sie dabei von ihrem 40t Leiterwagen begleitet.
Festgebiet
- Alaunstraße
- Böhmische Straße
- Kamenzer Straße zwischen Louisenstraße und Sebnitzer Straße
- Katharinenstraße
- Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Prießnitzstraße,
- Martin-Luther-Platz
- Martin-Luther-Straße
- Pulsnitzer Straße
- Schönfelder Straße
- Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße.
- Seifhennersdorfer Straße
- Talstraße
- Görlitzer Straße
- Rothenburger Straße
- Rothenburger Straße mit Beschränkung auf die Gehwege
- gerade Hausnummern der Görlitzer Straße beschränkt auf die Gehwege
- ungerade Hausnummern der Görlitzer Straße können die Parkbuchten nutzen
Polizeiverordnung
Zur BRN 2015 ist die Polizeiverordnung vom 27.04.2015 gültig.
Formulare
Alle für die Anmeldung benötigten Formulare stehen unter www.dresden.de zum Download bereit.
Für die Anmeldung werden benötigt
ACHTUNG! Wenn nicht die amtlichen Anmeldeformulare der Stadt verwendet werden, wird der Antrag nicht bearbeitet. Für den Lageplan gibt es eine Mustervorlage.
Abgabeort
Ordnungsamt Dresden
Herr Babatz
Theaterstraße 11
01067 Dresden
Abgabeschluss
Alle Anträge müssen bis spätestens 30. April 2015 eingereicht werden. Für Abgaben, die nach diesem Termin erfolgen, kann keine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Fragen zum Anmeldeprozedere
Offizieller Ansprechpartner der Stadt zur BRN 2015 ist ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Wer Fragen zum Aufbau von Schankanlagen und der vorübergehenden Genehmigung eines Gaststättenbetriebes hat, wendet sich bitte an das Gewerbeamt.
GEMA
Wenn Du Musik an deinem Stand spielst, egal ob aus dem Radio, von einem Tonträger oder live, muss diese Musiknutzung bei der GEMA angemeldet werden. Dafür gibt es ein vorgefertigtes Formular (Download)
Bei Musik vom Tonträger oder aus dem Radio musst du den Fragebogen zur Musiknutzung bei Veranstaltungen bei der GEMA einreichen. Bei Livemusik auf der Straße oder einer Bühne muss neben dem Fragebogen zur Musiknutzung bei Veranstaltungen zusätzlich der Fragebogen Musikfolge für Einzelveranstaltungen abgegeben werden.
Spielst du deine Musik spontan auf der Straße, musst du für die Fläche, wo deine Musik noch zu hören ist, Gebühren bezahlen. Die kleinste Abrechnungseinheit sind 100qm. Du weißt noch gar nicht welche Musik du genau spielen wirst? Kein Problem. Die Musikfolge kann auch nach der BRN bei der GEMA eingereicht werden.
Die Abrechnung richtet sich nach der Größe der bespielten Fläche. Es gibt unterschiedliche Tarife für Tonträger und Livemusik. Genaueres bitte in der Tarifübersicht bei der GEMA nachschlagen.
Beispielrechnung für einen Tag:
Tonträger: 100qm 23,20€+20% Leistungsschutzrecht+7% Mehrwertsteuer
Livemusik: 100qm 23,20€+7% Mehrwertsteuer
Schankkonzession
Wer im öffentlichen Straßenraum Alkohol verkauft, benötigt eine (vorübergehende) Gaststättenerlaubnis. Das benötigte Formular befindet sich im Anhang an das Anmeldeformular (Download)
Bei Fragen bitte an das Gewerbeamt wenden.
Darüber hinaus müssen folgende Auflagen beachtet werden
- Es gilt das Jugendschutzgesetz!
- Ein alkoholfreies Getränk muss preiswerter sein als alkoholische Getränke.
- Schankanlagen müssen durch eine sachkundige Person schriftlich abgenommen werden.
- Wer Alkohol verkauft, muss auch eine Toilette zur Verfügung stellen oder sich an einer gemeinsamen Toilettenanlage finanziell beteiligen.
Toiletten
Es gibt keine Toiletten, die von der Stadt gestellt werden. Container im Festgebiet sind durch Veranstalter gemeinsam organisierte Lösungen. Jeder Stand, der Speisen oder Getränke anbietet, ist verpflichtet eine funktionierende Toilette bereitzustellen oder sich an einer Gemeinschaftstoilette zu beteiligen. Die Schwafelrunde kann vermitteln und sucht weitere Unterstützer. Je mehr sich zusammenschließen, umso ertragreicher werden die Standorte.
Kosten
Für die Sondernutzung des Straßenraums fallen, wenig überraschend, Kosten an. Dabei wird sowohl eine pauschale Bearbeitungsgebühr als auch eine flächen- und nutzungsabhänige Sondernutzungsgebühr berechnet. Die Bearbeitungsgebühr liegt erfahrungsgemäß zwischen dreißig und sechzig Euro. Die Bearbeitungsgebühr wird nur einmal pro Antrag fällig, egal, wie viele Anwohner sich zusammenschließen. Die Sondernutzungsgebühr hängt davon ab, wie viel Fläche man nutzen und was man machen möchte. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Imbiss 2,50€/m² pro Tag
- Tisch+Stuhl 0,60€/m² pro Woche
- Warenauslage und Verkauf vor eigenem Geschäften
1,10€/m² pro Woche - Warenauslage und Verkauf ohne eigenes Geschäft
1,20€/m² pro Tag - Verkaufsautomaten 4,60 €/Stück
- sonstiges 1,20€/m² pro Tag
Genauere Informationen lassen sich in der Sondernutzungssatzung nachlesen. Für gemeinnützige und unkommerzielle Veranstaltungen kann die Sondernutzungsgebühr entfallen. Dafür ist aber unbedingt vorab eine Absprache mit dem Ortsamt nötig.
Hygiene:
An Eurem Stand solltet Ihr vor allem auf Hygiene achten, wenn Ihr Speisen (vor allem kommerziell und professionell) verkauft:
- Speisenzubereitung und -ausreichung müssen überdacht sein
- Spuckschutz
- Flächen, die der Zubereitung und Ausgabe dienen, sollten lackiert oder mit Wachstuch abgedeckt sein.
- Für alle Mitarbeiter, die Speisen zubereiten, muss fließendes Wasser zum Händewaschen vorhanden sein.
Weitere Informationen auf diesem Merkblatt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
Wichtige Kontakte
- Ordnungsamt
- Ansprechpartner
- Herr Babatz
- Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage
Zimmer 355 - TEL: 0351 / 488-5922
- Gewerbeamt
- Ansprechpartner: Frau Stalive
- Theaterstraße 11 -15
01067 Dresden - TEL: 0351 / 488-5877