Vorstellung Stand Sicherheitskonzept

Im Zuge der Sicherheitsanalyse wird das Sicherheitskonzept der Bunten Republik Neustadt vom Ordnungsamt nach den Handlungsempfehlungen der Agentur Schröder überarbeitet. Das neue Sicherheitskonzept wurde am 22.02.2016 dem Ortsbeirat Dresden Neustadt vorgestellt. Nach dem aktuellen Stand, wird die freie Nutzung des Straßenbereichs nicht mehr ohne Einschränkungen möglich sein. Dabei wird je nach Adresse im Festgebiet die mögliche Nutzung in 4 Arten unterschieden.

Festgebiet der Bunten Republik Neustadt 2016

Festgebiet der Bunten Republik Neustadt 2016

Beide Straßenseiten nutzbar (grün)

Für die grün markierten Bereichen gelten nach jetzigem Stand keine neuen Einschränkungen. Jedoch müssen weiterhin Rettungwege und Zugänge zu Haustüren und Einfahrten freigehalten werden.

Für folgende Adressen ändert sich also vorerst nichts:

  • Alaunstraße 1, 3, 5, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 39, 41, 43
  • Görlitzer Straße 2b – 32
  • Görlitzer Straße 38 – 49
  • Kamenzer Straße 2 – 31
  • Katharienstraße 1 – 23
  • Louisenstraße 20 -37
  • Louisenstraße 72
  • Louisenstraße 74
  • Louisenstraße 76
  • Louisenstraße 78
  • Louisenstraße 80 – 95
  • Sebnitzer Straße 1 – 8a
  • Sebnitzer Straße 9
  • Sebnitzer Straße 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39
  • Martin-Luther-Straße 1- 17
  • Rothenburger Straße 1 – 24
  • Rothenburger Straße 26 -28
  • Rothenburger Straße 31 – 42
  • Rothenburger Straße 44
  • Schönfelder Straße 1 -21
  • Talstraße 1 -18

Aufbauten auf nur einer Straßenseite (gelb)

In den gelb markierten Bereichen werden gegenüberliegende Aufbauten auf der Straße ausgeschlossen. Nach dem jetzigen Stand wird, jährlich wechselnd, eine Straßenseite von der Anmeldung ausgeschlossen. Für die ausgeschlossene Seite wird die Anmeldung zu BRN nicht möglich sein. Sollte im Nachhinein für die gegenüberliegende Adresse keine Anmeldung vorliegen, kann, auf Nachfrage, diese Stelle vom ausgeschlossenen Anmelder genutzt werden. Eine Anmeldung an anderen Orten als gegenüber der eigenen Anschrift oder Lokalität ist jedoch nicht möglich. Bereits bestehende Sondernutzungen haben in der zuvor genehmigten Form jedoch weiter Bestand, können aber nicht in Größe und Art der Sondernutzung abgeändert werden.

Folgende Adressen werden nach aktuellen Stand zur BRN 2016 nur Aufbauten auf einer Straßenseite haben:

  • Alaunstraße 49 – 104
  • Lousisenstraße 34, 36, 38
  • Lousisenstraße 41 – 49
  • Lousisenstraße 52 – 69
  • Lousisenstraße 71, 73,  75
  • Pulsnitzer Straße 1 -18

Partielle Bebauung möglich (orange)

Im orangen Bereich werden vereinzelt kleinere Aufbauten genehmigt. Laufende Sondernutzungen bleiben in diesem Bereich bestehen.

Für folgende Adressen sind zur 26. Bunten Republik Neustadt nur einzelne kleinere Aufbauten möglich:

  • Böhmische Straße 20
  • Böhmische Straße 22
  • Böhmische Straße 25 – 43

Keine Aufbauten möglich (rot)

Aufbauten für die BRN sind in den rot markierten Bereiche vollkommen untersagt. Vor allem schmale Straßen und Kreuzungen fallen in diese Kategorie. In Kreuzungsbereichen werden aufbaufreie Bereiche in einem Radius von 10 bis 15 Metern vom Mittelpunkt der Kreuzung  eingerichtet. Für Bereiche die gegenüber von Bühnen oder anderen Szeneflächen liegen, werden ebenfalls Aufbauten untersagt. Dabei wird der aufbaufreie Bereich auf der gegenüberliegende Seite je 15 Meter zu beiden Seiten betragen. Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse vor, ob dies nur auf der Straße oder ebenfalls für die Gehwege gilt. Bestehende Sondernutzungen in schmalen Straßen und in Kreuzungsbereichen gelten jedoch weiterhin, können aber nicht abgeändert werden. Gegenüber von Szeneflächen und Bühnen werden jedoch keine Aufbauten oder Bestuhlungen geduldet. In diesem Fall steht die Fortführung der bestehenden Sondernutzungserlaubnis in Konflikt mit der gegenüberliegenden Szenefläche. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob die Fortsetzung der Sondernutzung oder die Genehmigung der Bühne zu Bunten Republik Neustadt Vorrang geniest.

Folgende Adressen fallen vorraussichtlich 2016 zu dieser Kategorie:

  • Alaunstraße 2, 4, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 30,
  • Alaunstraße 43, 47
  • Böhmische Straße 18
  • Görlitzer Straße 1, 2
  • Görlitzer Straße 34, 36
  • Görlitzer Straße 41
  • Kamenze Straße 1
  • Louisenstraße 30
  • Louisenstraße 39
  • Louisenstraße 51
  • Louisenstraße 70
  • Louisenstraße 70b
  • Louisenstraße 77
  • Louisenstraße 79
  • Martin-Luther-Straße 25 – 37
  • Rothenburger Straße 25, 28, 30, 43, 46
  • Sebnitzer Straße 8b, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 41
  • Seifhennersdorfer Straße

 

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