Was von der BRN übrig bleibt

Am 22. 02. 2015 wurde das neue Sicherheitskonzept der Bunten Republik Neustadt vorgestellt. Grundlage dafür war die Handlungsempfehlung aus der Sicherheitsanalyse die durch die Agentur Schröder bereits am 18.12.2015 im Ortsbeirat vorgestellt wurde. Der neuste Stand des Ordnungsamts wurde durch den Amtsleiter Ralf Lübs persönlich vorgestellt. Dieser betonte im Zuge dessen, dass die die kursierende Zahl von 40% der Anmelder, die bei der BRN ausgeschlossen werden, falsch sei. Nach Aussage des Ordnungsamt werde die Fläche der Bunten Republik Neustadt 2016 höchstens 10 – 15 Prozent kleiner ausfallen als im Vorjahr. Diese Aussagen von Ordnungsamtsleiter Lübs sind jedoch in so vielen Punkten falsch, das man die Zusammenhänge einzeln erörtern muss.

Fläche der BRN bleibt zum Vorjahr gleich

Die Fläche der Straßen und Plätze, die das Festgebiet der Bunte Republik Neustadt bilden, sind im wesentlichen seit 2015 gleich geblieben. Das Festgelände wird damit 2016 eine ungefähre Größe von 56.000 m² haben. Die einzige Einschränkung die zu erwarten ist, ist die Verkleinerung des Martin-Luther-Platz durch die Sanierung des Kirchturms. Die von Herrn Lübs genannten Zahlen von 3.800 m² bis zu 7.400 m² bezieht sich nur auf die durch das Ordnungsamt genehmigte Sondernutzungsfläche. Als nur die Bereiche auf denen Tische, Stühle, Bühnen, Bänke, Bierwagen und Bratwurststände etc. stehen. Aber das Festgelände der Bunten Republik Neustadt ist mehr als nur Sondernutzungsfläche. Neben der Rettungsgasse und anderen Bereichen an denen keine Aufbauten genehmigt werden können, umfasst das Festgebiet einen weiteren Bereich der wohl den größten Anteil haben dürfte. Der Bereich in denen sich Menschen im Festgebiet aufhalten. All die Flächen an denen Personen durch das Festgebiet laufen, stehen oder tanzen wird nicht als Teil der BRN betrachtet? Die feiernden Anwohner und Gäste der BRN werden hier schlicht vergessen. Die Fläche, die durch diese eingenommen wird, spielt in der Betrachtung durch das Ordnungsamt keine Rolle. Da wirkt es auch nicht verwunderlich, wenn durch die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts das “Festgebiet” der BRN nur 15% kleiner wird, wenn man nur die Bierwagen und Bratwurst betrachtet. Erschwerend kommt dann hinzu, wenn eingeräumt wird, dass es sich dann doch nicht nur um Verkaufsstände, sondern um kulturelle Angebote wie Bühnen handelt.

Festgebiet der Bunten Republik Neustadt schrumpft

Tatsächlich schrumpft das Festgebiet aber über die Jahre doch. Vom Ordnungsamt werden nämlich nur die öffentlichen Straßen und Plätze der Äußeren Neustadt als BRN betrachtet. Die vielen Veranstaltungen, die auf Brachflächen, Hinterhöfen und Privatgrundstücken stattfinden, fallen nicht in die Zuständigkeit von Herrn Lübs und sind daher für eine Betrachtung durch das Ordnungsamt irrelevant. Erschwerend kommt aber hinzu das seit 2013 immer weiter solche Flächen, die auch Teil der Bunten Republik Neustadt sind, wegfallen. Aus diesem Grund ist de facto das Festgebiet der BRN bis 2016 um mehr als 10.000 m² geschrumpft. Daher ist es nur logisch, dass die Veranstaltungen die vorher außerhalb des öffentlichen Straßenraumes stattfanden, nun immer mehr auf die Straße drängen und die Zahl der Sondernutzungsfläche auf über 7.000 m² steigt. Da ist es auch nur ein schwacher Trost, wenn die Fläche vor der scheune und die Königsbrücker Straße 8 das Festgebiet wieder etwas erweitern.

Anzahl möglicher Anmelder verringert sich darstisch

Faestgebiet_brn2016_klein

Durch das neue Sicherheitskonzept wird es dazu kommen das bestimmte Bereiche für eine Teilnahme an der Bunten Republik Neustadt nicht genehmigungsfähig sind. Für die dort ansässigen Bewohner, Geschäftsinhaber und Vereine ist die Teilnahme an der Bunten Republik Neustadt für 2016 ausgeschlossen. Denn Bedingung für die Teilnahme an der BRN ist einen Anschrift im Festgebiet und selbst dann kann nur für die Fläche vor dieser Anschrift einen Sondernutzung beantragt werden. All diejenigen, die sich an einer bemängelten Kreuzung (rot) befinden, können nicht an der BRN teilnehmen. In dem Bereich der Böhmischen Straße mit “partieller Bebauung” (orange) ist bis jetzt immer noch unklar wo, wieviel und wann Aufbauten genehmigt werden. Bei nur einseitiger erlaubter Straßennutzung (gelb) sind all diejenigen ausgeschlossen, die nicht auf der ausgewählten Straßenseite sind und gegenüber keinen freien Bereich haben auf den sie ausweichen können. Natürlich wird es in Einzelfällen zu Verschiebungen und Seitenwechseln kommen können. Das wird aber nicht die Regel werden.

Wenn ich auf dem Stück Louisenstraße an dem nur einseitige Bebauung möglich ist mein Geschäft, Wohnung oder Sitz hätte und ich würde auf die andere Seite sehen und da wäre keine Baulücke, hätte ich jetzt da drüben einen neuen besten Freund. Denn eines ist klar, für einen von uns beiden gibt es diese Jahr keine BRN.

Die ominösen 40 Prozent bezog sich allein auf die Adressen für die 2016 eine Anmeldung zur BRN nicht mehr möglich sein wird, aber 2015 noch möglich war. Auf der Grundlage wurde die verbleibenden Anmelder von ca. 400 im Jahr 2015 auf unter 250 für 2016 geschätzt. Darüber hinaus wurden die ca. 150 Adressen, welche für die BRN 2016 ausgeschlossen werden, anhand des Arbeitsstandes vom 27.01.2016 ermittelt. Dennoch hat sich die Zahl durch die Änderung der Handlungsempfehlung vom 27.01.2016 zum 22.02.2016 und konkrete Umsetzung durch das Ordnungsamt leicht verändert.

Straße Anzahl Adressen   Verbleibend   Anteil
Alaunstraße 78 41 – 42 53 – 54 %
Böhmische Straße 36 23 – 26 64 – 72 %
Görlitzer Straße 41 36 88 %
Kamenzer Straße 32 31 97 %
Katharienstraße 22 22 100 %
Louisenstraße 61 39 – 40 64 – 66 %
Martin-Luther-Straße 26 16 62 %
Pulsnitzer Straße 12 7 – 10 58 – 83%
Rothenburger Straße 39 37 95 %
Schönfelder Straße 19 19 100 %
Sebnitzer Straße 34 18 53 %
Seifhennersdorfer Straße 4 0 0 %
Talstraße 15 15 100 %

Nach dem am 22.02.2016 vorgestellten Stand werden “nur” noch 26 % der potentielle Anmelder der Bunten Republik Neustadt ausgeschlossen. Somit müssten es mehr als 100 Veranstalter weniger geben als im Vorjahr. Wie bei der ersten Schätzung auf der Grundlage vom 27.01.2016 gilt jedoch auch hier, “die Dunkelziffer müsste deutlich höher liegen”. Denn die Veranstalter im Festgebiet sind nicht so gleichmäßig verteilt wie die Adressen.

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